Warum kann es sinnvoll sein, Immobilien an Angehörige zu verkaufen?

Bei vermieteten Objekten, die schon länger im Eigentum des Seniors stehen, bietet der Verkauf an ausgewählte "Erben" viele Vorteile gegenüber anderen Übertragungswegen (Schenkung mit/ohne Nießbrauch, Erbschaft) ohne nennenswerte Gegenleistung.

Welche Vorteile bietet Ihnen der Verkauf in der Familie?

  • Liquidität für Schenkung-/Erbschaftsteuer oder alternative Verwendung kann lebzeitig freigesetzt werden
  • Der Verkauf bietet Ihnen sehr viel Flexibilität, d.h. Gestaltungsoptionen (z.B. Zeitpunkt, Kaufpreis, Finanzierung, Käufer (Einzelperson vs. Personengesellschaft), etc.)
  • Die Übertragung erfolgt mit Gegenleistung. Der Kaufpreis kann sich „fair" am Verkehrswert orientieren. Aktuell sind sehr zinsgünstige Finanzierungen für den/die Erwerber möglich.
  • Der Verkauf ist steuereffizient, da ein Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer im Privatvermögen steuerfrei ist! Der Käufer generiert eine neue Abschreibungsreihe (AfA-Lifting!) auf den heutigen Gebäudewert.
  • Es fällt keine Grunderwerbsteuer bei Verkauf an Angehörige in direkter Linie und Ehepartner an!
  • Ihre lebzeitige Versorgung als „Verkäufer" kann bedarfsgerecht durch sinnvolle Kapitalanlagen (Wertpapiere, Fonds, Renten) sichergestellt werden. Ein Nießbrauch kann auch an diesen intelligenten Kapitalanlagen bestellt werden!


Interdisziplinäre Zusammenarbeit sichert Beratungserfolg und professionelle Umsetzung

Eine optimale Lösung wird immer dann erreicht, wenn Steuerberater, Rechtsberater, Notare und Finanzdienstleister im Kundeninteresse zusammenarbeiten. Wir bieten an, diesen Beratungsprozeß zu koordinieren. Gerne benennen wir Ihnen auch Kooperationspartner unseres bundesweiten Netzwerkes.

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