Können Lebens-/Rentenversicherungen immer noch als Finanzierungsinstrument eingesetzt werden?

"Ja!" - denn durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sind seit dem 01.01.2005 neu abgeschlossene Versicherungsverträge immer noch steuerlich begünstigt. Gemäß der „12/62-Regel" sind die Hälfte
der Erträge (50%) steuerfrei, wenn

  • die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und
  • nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird.

Die GIA-Tilgungsoptimierung vereint die Vorteile eines

  • Annuitätendarlehens (laufende Darlehenstilgung) mit denen der
  • Tilgungsaussetzung (endfällige Tilgung des Darlehens)

Die Kombination einer Lebens-/Rentenversicherung mit zinsgünstigen Policendarlehen zur Refinanzierung von langfristigen Investitionsdarlehen ermöglicht es, die Nettofinanzierungskosten um bis zu 50% zu senken.

Einsatzmöglichkeiten für das Zinsverbilligungs- bzw. Umschuldungs-System:

Die GIA-Tilgungsoptimierung bietet sich überall dort an, wo Darlehenszinsen entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, z.B. bei

  • Darlehen für vermietetes Wohn- und Gewerbeeigentum
  • Umschuldung von bestehenden Krediten, z.B. Tilgungsstreckung

Mit der GIA-Tilgungsoptimierung kann der Netto-Liquiditätsaufwand für bestehende oder geplante Investitionen deutlich reduziert und die Flexibiliät deutlich erhöht werden.

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